Versorgung nach OP - Haushaltshilfe nach §38 SGB V

Sie werden aus dem Krankenhaus entlassen. Sind Sie nicht in der Lage, für sich zu sorgen? Sie haben keinen Angehörigen, der Sie bzw. Ihren Haushalt versorgen kann? In der Regel ist bereits der Sozialdienst des Krankenhauses bemüht, Ihnen bei der Beantragung einer Haushaltshilfe alles Erforderliche abzunehmen. Sie können aber auch mit uns Kontakt aufnehmen. Wir versuchen immer, Kapazitäten für 4-6 Wochen bereitzustellen.

Die Bewilligung der Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften erfolgt meist sehr schnell, so dass Sie nicht allein zurechtkommen müssen. Mit Erhalt der Zusage starten  wir umgehend.

 

Wir kümmern uns um Ihren Haushalt, kaufen für Sie ein oder begleiten zu Arztbesuchen.