Familienpflege / Haushaltshilfe:
Sie können eine von Ihrer Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung vorübergehend den Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt keine andere Person lebt, die Sie unterstützen kann.
Falls Sie Ihren Haushalt nicht mehr führen können, weil Sie krank sind oder länger ausfallen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Familienhilfe zu bekommen. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt (oder ein Kind mit Behinderung) und niemand im Haushalt lebt, der einspringen könnte. Ihr Haushalt wird von der Familienhilfe wie gewohnt weitergeführt.